Nachtflugqualifikation
Eine Nachtflugqualifikation berechtigt Piloten, die keine Instrumentenflugberechtigung (IFR) besitzen, zur Durchführung von Flügen nach den Sichtflugregeln bei Nacht. Voraussetzung ist, das der Pilot im Besitz einer gültigen PPL-A Berchtigung ist.
Folgende praktischen Themengebiete werden unterrichtet:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Funknavigation
- Instrumentenkunde
Piloten erhalten die Berechtigung, wenn fünf Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon
- drei mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflug-Navigation, sowie
- fünf Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand
nachgewiesen werden.