Checkflüge
Jeder Pilot muss, abhängig von den jeweiligen Eintragungen in seiner Privatpilotenlizenz, in ein- oder zweijahres Abständen eine praktische Prüfung ablegen.
Besitzt der Pilot die Muster- und Klassenberechtigungen über mehrmotorige Flugzeuge (MEP), so sind für ein Jahr gültig. Für einmotorige Flugzeuge (SEP) gilt eine zweijahres Frist. Innerhalb dieser Fristen ist der Pilot verantwortlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit eine Planung Ihrer Verlängerung oder ggf. einer Erneuerung rechtzeitig vorgenommen werden kann.
Bernd Dittrich ist zertifizierter Prüfer für MEP (land): CRE(A), SEP (land): CRE(A), sowie FIE(A) Link zur LBA